Schrankenanlagen

Mit unseren Schrankenanlagen und Industrieschranken sichern wir Ihre Einfahrt, Ihren Parkplatz und Ihr Betriebsgelände vor unberechtigter Zu- und Ausfahrt.

Es stehen folgende Schrankentypen zur Auswahl:

LBS-Schranke mit einer Baumlänge von 6,00 Metern
SBS-Schranke mit einer Baumlänge von 10,00 Metern (wird auch bei zusätzlichem Behang eingesetzt)
Knickbaum-Schranke (bei baulichen Beschränkungen in der Höhe), z.B. in Parkhäusern

Der Schrankenbaum ist weiß pulverbeschichtet, sowie mit rot/weißen Refelektionstreifen versehen.

Die Schrankenanlagen werden in unserem Hause geplant und nach Kundenwunsch gefertigt. Von unseren Kunden werden wir immer wieder für unsere robuste und allerhöchste Industrie-Qualität gelobt.

Unsere Schranken können mit verschiedensten Steuerungen ausgestattet werden.
Wahlweise zur Standardsteuerung ist eine SPS-Steuerung möglich.

Unter anderem bieten wir folgende Ausstattung an:
– Aufschlagpfosten
– Alu-Gehänge oder Kettengehänge unter dem Schrankenbaum als Unterkriechschutz
– Gitter auf dem Schrankenbaum als Übersteigeschutz
– LED-Beleuchtung am Schrankenbaum
– Schlüsseltaster A/Z am Schrankengehäuse
– Schlüsseltaster A/Z mit Feuerwehrbeschriftung
– Tischtaster A/Z oder A/H/Z
– Funkempfänger
– Handsender
– Fernbedienung per Handy
– Zulaufautomatik
– Automatisches Öffnen und Schließen über Induktionsschleifen, Lichtschranken oder Lichttaster

Weitere Steuerungen sind auf Anfrage möglich. Zum Beispiel separate Steuersäulen in verschiedenen Ausführungen zur Aufnahme der Steuergeräte (dem Kundenwunsch angepasst):
– Sprechanlage
– Kartenleser
– Codetastatur
– Weitbereichslösungen mittels Transponder
– etc.

Hinweis zur Sicherheit bei Schrankenanlagen:

In Punkto Unfallverhütung weisen wir auf die in der EU neu in Kraft getretenen EN-Normen 12445 und 12453 hin. Diese sind zur Verwendung von kraftbetätigten Schranken vom Bauherrn/Betreiber zu beachten. Daraus geht hervor, dass Schranken nur für den Fahrzeugverkehr verwendet werden dürfen. Der Bauherr/Betreiber muss durch bauseitige Maßnahmen eine strikte Trennung von Fahrzeug- und Personenverkehr sicherstellen. Personen und Radfahrer dürfen die Schranke nicht benutzen. Bauliche Trennungen, wie z.B. ein Fußgängerweg neben der Fahrbahn, müssen durch bauseitige Warnhinweise und entsprechender Beschilderung ergänzt werden. Es ist bauseits durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Anlage entsprechend genutzt wird.